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Präqualifikation

 

Präqualifikation als „Gütesiegel“ für Bauunternehmen

Das Präqualifikationsverfahren für Bauunternehmen wurde 2006 durch das damalige Bundesbauministerium initiiert. Seitdem haben Bauunternehmen die Möglichkeit, die Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen auftragsunabhängig von einer Präqualifizierungsstelle prüfen zu lassen und in der online geführten Präqualifizierungsliste des Vereins für die Präqualifikation von Bauleistungen e. V. (PQ-Verein) aufgenommen zu werden. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.

 


Für Unternehmen lohnt sich die Aufnahme in die Liste als Qualitätsnachweis im Wettbewerb. Sie vermeiden den Ausschluss ihrer Angebote aus formalen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise. Zudem verbessern die Unternehmen ihre Chancen, an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren teilzunehmen. Für öffentliche Auftraggeber bedeutet das Präqualifikationsverfahren weniger Zeitaufwand und Kostenersparnis, wenn sie ihrer Verpflichtung zur Eignungsprüfung durch den Zugriff auf die PQ-Liste nachkommen können. 

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