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Schieds- und Schlichtungsstelle

 

Der AGV Bau Saar unterhält eine Schieds- und Schlichtungsstelle zur Beilegung und Klärung werkvertragsrechtlicher Streitigkeiten zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern.

Mit dieser unabhängigen Einrichtung soll für beide Bauvertragsparteien bei Werkvertragsstreitigkeiten eine sachkundige, kostengünstige und schnelle Beendigung des Streites durch Vergleich oder Schiedsspruch herbeigeführt werden.

 

Zuständigkeit der Schieds- und Schlichtungsstelle

  1. Die Schiedsstelle ist zuständig für Streitigkeiten, die gemäß Schiedsvereinbarung der Parteien unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs gemäß den Bestimmungen nachstehender Schiedsgerichtsordnung entschieden werden sollen (Schiedsverfahren).
  2. Als Schlichtungsstelle kann sie darüber hinaus auch ohne Vorliegen einer Schiedsgerichtsvereinbarung durch Hinwirken auf den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches eine werkvertragsrechtliche Streitigkeit schlichten (Schlichtungsverfahren).
  3. Für Verfahren vor der Schieds- und Schlichtungsstelle gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit nicht abweichende Bestimmungen getroffen sind.
     

Ansprechpartnerin:

  • RAin Janina Gehm, Tel. 0681 38925-28

 

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