26.11.2024 Bauwirtschaft begrüßt neue Landesbauordnung
Zu den oben genannten Punkten finden Sie nachstehend noch zwei konkrete Beispiele, wo die Saarländische Bauwirtschaft Klärungs- bzw. Änderungsbedarf sieht: 1. Solarpflicht (PV-Pflicht): Hier gibt es noch Klärungsbedarf, was mit „grundlegender Dachsanierung“ gemeint ist und was diese für das Bauen bedeutet. Ältere Gebäude, insbesondere Fertighäuser, sowie Lager- und Gewerbehallen sind bereits heute an ihrer statischen Belastungsgrenze. Eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen oder der statischen Ertüchtigung („PV-Ready“) erfordert teure Neubemessungen und Nachrüstungen der gesamten Tragstruktur. Aus dem Gesetzesentwurf leitet sich der Umstand ab, dass nunmehr bei jedweder Sanierung des Daches ein statischer Nachweis zu erbringen wäre, welcher stets über das gesamte Gebäude bis ins Fundament geführt werden muss. Es stellt sich auch für die Dachdecker, die die Dachsanierung ausführen, die Frage, wie diese Themen haftungsrechtlich zu bewerten sind. 2. Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister Es wäre wünschenswert gewesen, die Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister deutlich zu erweitern – wie bspw. in Bayern (Gebäude bis 250 m²). Das würde Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt Kosten einsparen und auch das Bauen beschleunigen. |