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30.04.2024

Bundesrat lehnt erleichterte Kurzarbeitsregelungen für das Baugewerbe ab

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 den Antrag für erleichterte Kurzarbeitsregelungen für das Baugewerbe im Jahr 2024 nicht genehmigt. Diese Entscheidung wurde trotz des von Niedersachsen eingebrachten Vorschlags, der von den Sozialpartnern des Baugewerbes unterstützt wurde, getroffen. 


AGV Bau Saar-Hauptgeschäftsführer Christian Ullrich äußerte sein Bedauern über die Ablehnung der Initiative und betonte, dass die Annahme ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft in diesen unsicheren Zeiten gewesen wäre. "Die Möglichkeit, auch außerhalb der SaisonKuG-Zeiten eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei konjunktureller Kurzarbeit vorzunehmen, hätte zur ganzjährigen Beschäftigung beigetragen und Kurzarbeit reduziert", sagte Ullrich. "Die Ablehnung ist für uns nicht nachvollziehbar, insbesondere angesichts der finanziellen Rücklagen, die im Baugewerbe aufgrund der bisherigen Regelungen aufgebaut wurden."

Die Bau-Sozialpartner werden am 7. Mai 2024 mit dem Bundesarbeitsministerium weitere Gespräche führen, um auf eine Umsetzung ihres Vorschlags zu drängen. 
 

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