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09.09.2024

Gut gemeint – aber noch nicht ausreichend


„Gute Absichten allein reichen nicht aus, um die Probleme des Wohnungsmarktes zu lösen, so HGF Christian Ullrich zu der vom Bundeskabinett beschlossenen Novellierung des Baugesetzbuches. „Wir stehen vor einem dringenden Bedarf an Wohnraum, doch der Entwurf, der heute verabschiedet wurde, bleibt hinter den notwendigen Maßnahmen zurück. Wohnungsbauprojekte stocken, und die Zahl der Baugenehmigungen erreicht einen Tiefstand, den wir seit 2010 nicht mehr gesehen haben. 

Allein im Juni gingen die genehmigten Neubauprojekte erneut zweistellig zurück – zum 21. Mal in Folge. Positiv ist, dass die Bundesregierung auf unsere Vorschläge eingegangen ist, Bauvorgaben zu vereinfachen, etwa indem die für den Flüchtlingsbau geschaffenen Sonderregelungen nun auf den Mietwohnungsbau ausgeweitet werden. Eine Entfristung dieser Regelung über 2027 hinaus wäre jedoch ratsam. Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Bereitstellung von Parkraum für jeden Neubau ein Kostentreiber und ist längst nicht mehr zeitgemäß. Hier erwarten wir dringend eine Modernisierung der Regelungen, um die Baukosten nicht weiter in die Höhe zu treiben. 

Was wir jetzt brauchen, ist ein koordiniertes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Es bedarf eines umfassenden und verlässlichen Förderrahmens sowie bauplanungsrechtlicher Instrumente, die das Aufstocken, Verdichten und modulare Bauen erleichtern. An diesen Maßnahmen werden wir die Bundesregierung in Zukunft messen.“
 

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